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Der Prüfstatiker und seine Aufgaben beim Hausbau – Ein Überblick

Prüfstatiker - Aufgaben beim Hausbau und was er kostet

Beim Hausbau errechnet ein Statiker den stabilen Stand eines Gebäudes. Diese Berechnungen werden anschließend vom Prüfstatiker im Auftrag der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder des Bauherrn kontrolliert.

Ganz nach dem Vier-Augen-Prinzip werden so die Arbeiten des Tragwerksplaners überprüft, um spätere Fehler zu verhindern.

Was macht ein Prüfstatiker im Detail?

Der Prüfstatiker hat dabei die Aufgabe, die Stabilität und Tragfähigkeit von Gebäuden, Brücken, Türmen oder anderen Konstruktionen zu überprüfen.

Hierzu werden die statischen Berechnungen und die technischen Zeichnungen auf ihre Richtigkeit und Plausibilität hin untersucht. Auch die Einhaltung von Normen und Vorschriften sowie die Berücksichtigung der Einflüsse von Wind, Schnee und Erdbeben werden kontrolliert. Des Weiteren beraten Prüfstatiker die Bauherren und Architekten bei der Gebäudeplanung. Hierbei geht es darum, eine optimale Lösung hinsichtlich Stabilität, Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu finden.

Darüber hinaus untersucht der Statiker die folgenden Aspekte:

  • Korrektheit des Fundamentplans
  • Qualität und Stabilität der Geschossdecken
  • Einhaltung der Brandschutzanforderungen

Auch wird der Bau vom Prüfstatiker bis zur Fertigstellung immer wieder einer stichprobenartigen Kontrolle unterzogen. Hierzu kann er die Vorlage der Übereinstimmungsnachweise der durchgeführten Arbeiten einfordern, um deren Übereinstimmung mit seinen Empfehlungen zu überprüfen.

Nach der Fertigstellung eines Gebäudes prüft er erneut die Standsicherheit und Statik im Ganzen.

Bis wann muss die Prüfung bei Neubauten erfolgen?

Die Erstprüfung muss bei Neubauten vor der ersten Nutzung erfolgen. Das gilt auch nach einer wesentlichen Änderung (z. B. Nutzungsänderungen). Wer dagegen die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchführt oder nicht beauftragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (MPrüfVO § 4).

Beseitigungspflicht von festgestellten Mängeln

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen diese in einer festgelegten Frist behoben werden. Geschieht dies nicht, muss der Prüfsachverständige die Mängel an die Bauaufsichtsbehörde melden (M-PPVO § 31). Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

Bei schwerwiegenden, sicherheitsrelevanten Mängeln können Auflagen für die Gebäudenutzung gemacht werden.

Ist eine Prüfstatik Pflicht?

Die Rechtsgrundlage ist das jeweils geltende Baurecht in den verschiedenen Bundesländern. In der geltenden Landesbauordnung wird genau beschrieben, ob und wie die Standsicherheit von Gebäuden zu überprüfen ist.

Abhängig von der geltenden Bauordnung prüft der Prüfingenieur auch noch die Feuerwiderstandsdauer bei Sonderbauten sowie den Wärme- und Schallschutz. In der Regel wird er vom Bauaufsichtsamt bestellt. Nur bei vereinfachten Genehmigungsverfahren muss der Bauherr die Beauftragung übernehmen.

Dementsprechend gilt:

  • Baden-Württemberg: keine Prüfpflicht für Wohngebäude von Klasse 1 bis 3.
  • Bayern: Prüfpflicht bei Sonderbauten wie Krankenhäuser, Hochhäuser oder Brücken.
  • Berlin: Prüfung ab Gebäudeklasse 4 und 5 und nach Kriterienkatalog (zum Beispiel über 10 Meter Höhe)
  • Brandenburg: Prüfung in der Regel nur für die Gebäudeklassen 4 und 5 erforderlich.
  • Bremen: Prüfung in der Regel nur für die Gebäudeklassen 4 und 5 erforderlich.
  • Hamburg: Bauaufsichtsbehörde kann auf Prüfung verzichten, wenn die sicherheitliche Bedeutung der Vorhaben gering ist.
  • Hessen: Keine Prüfpflicht für Wohngebäude von Klasse 1 bis 3, wenn die statischen Berechnungen von einem qualifizierten und zugelassenen Statiker erstellt wurden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Für Gebäudeklassen 4 und 5 gibt es die Prüfpflicht, bei Gebäuden der Klasse 1 bis 3 ist sie eher selten.
  • Niedersachsen: Meist keine Prüfpflicht für Wohnhäuser, außer es sind besondere statische Nachweise oder Maßnahmen und wenn das Objekt in die Klasse 4 oder 5 fällt.
  • Nordrhein-Westfalen: keine Prüfpflicht für Wohngebäude von Klasse 1 bis 2.
  • Rheinland-Pfalz: Hier gilt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Wohngebäude der Klassen 1 bis 3 und damit in der Regel keine Prüfpflicht.
  • Saarland: Prüfpflicht für Wohngebäude (Hochhäuser) ab Klassen 4 bis 5, sonst in der Regel keine Prüfstatik erforderlich.
  • Sachsen: Prüfung in der Regel nur für die Gebäudeklassen 4 und 5 erforderlich. Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn sie gemäß § 88 Absatz 3 SächsBO nötig ist.
  • Sachsen-Anhalt: keine Prüfpflicht für Wohngebäude von Klasse 1 bis 3.
  • Schleswig-Holstein: Prüfung für die Gebäudeklassen 4 und 5 zwingend erforderlich. Keine Prüfpflicht für Wohngebäude von Klasse 1 bis 3.
  • Thüringen: Prüfung für die Gebäudeklassen 4 und 5 zwingend erforderlich, sonst nur in Ausnahmefällen.

Was kostet ein Prüfstatiker?

Die Gebühren für einen Prüfstatiker sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Dabei gelten die folgenden Kosten für einen Prüfstatiker:

  • Prüfung der Standsicherheit mit Nachweis: ab 669 Euro
  • Prüfung der zum Standsicherheitsnachweis gehörenden Ausführungszeichnungen: 334,50 Euro.
  • Gesamtkosten für die Prüfung: 1003,50 Euro

Manchmal erhebt ein Prüfingenieur weitere Kosten. Doch abhängig von der Gebäudeart und dem Prüfumfang ist in der Regel mit 800 € und mehr zu rechnen. Die Kosten für den Prüfstatiker sind übrigens Teil der Baunebenkosten.

Darum ist ein Prüfstatiker wichtig

Der Prüfstatiker garantiert beim Hausbau den korrekten und sicheren Bau durch:

  • Die Kontrolle der Berechnungen des Statikers
  • Die Kontrolle des Fundamentplans
  • Die Überprüfung der Qualität und Stabilität der Geschossdecken
  • Die Überprüfung der Brandschutzanforderungen
  • Die konkrete Ausführung auf der Baustelle

In der Regel ist es für ein normales Einfamilienhaus nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Bedarf kann die Bauaufsicht aber einen Prüfingenieur für Bautechnik bestellen.

Grundsätzlich darf jeder Bauherr selbst die Prüfung in Auftrag geben. Denn damit lassen sich Fehler in den technischen Unterlagen und in der Bauausführung rechtzeitig erkennen. Somit können mögliche Sicherheitsrisiken und Folgekosten verhindert werden.

Wir – ein junges Paar Anfang 30 aus Hamburg – hatten die Idee von der überteuerten Mietwohnung in Hamburg auf Eigentum umzusteigen. Auf unserem Blog schreiben wir seit dem über unsere Erfahrungen mit dem Hausbau und dem Leben im Einfamilienhaus mit Garten. Christian ist dabei eher für organisatorische Dinge und das "Grobe" verantwortlich, sowohl im Haus, als auch im Garten. Lene kümmert sich dabei um die Innenausstattung, Deko, Pflanzen und alles, was wir zum Wohlfühlen so brauchen :-)

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