Ab drei voneinander getrennten Wohneinheiten ist von einem Mehrparteienhaus die Rede. Es wird von mehreren Nutzern beziehungsweise Mietparteien bewohnt. Neben den üblichen Genehmigungen müssen Bauherren zahlreiche Faktoren berücksichtigen, auf die wir heute eingehen.
Grundriss der Wohneinheiten
Zur Gestaltung behaglicher Wohneinheiten ist eine durchdachte Grundrissplanung elementar. Jede Einheit benötigt genügend Zimmer und praktischen Stauraum. Schlafzimmer in möglichst ruhiger Lage und helle Räume sind ebenso entscheidend für die Lebensqualität. Genügend Grundstücksfläche ist für lebenswerten Wohnraum ein Muss. Mindestens 750 Quadratmeter sind bei bis zu fünf Wohneinheiten empfehlenswert.
Vorteilhaft ist es außerdem, wenn Architekten bereits bei der Planung berücksichtigen, dass Wohnflächen später womöglich angepasst werden müssen. Nicht tragende Wände zum späteren Öffnen von Wohnlandschaften verschaffen langfristig die nötige Flexibilität.
- Die Auswahl passender Architekten kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Schließlich ist nicht jedes Architekturbüro auf diese komplexe Immobilienart spezialisiert.
- Da die Objekte erhöhte Anforderungen an Brand- und Schallschutz sowie Barrierefreiheit stellen, sind Erfahrung und Know-how unverzichtbar bei der Realisierung.
- Nähere Informationen zu den Vorschriften lassen sich der aktuellen Musterbauordnung beim Deutschen Institut für Bautechnik entnehmen.
Tipp: Gemeinschaftsbereiche wie Sitzplätze im Garten oder Spielbereiche für Kinder können das harmonische Miteinander fördern und das Zusammenleben positiv prägen.
Die Akustik in Haus und Garten
Privatsphäre ist in einem Gebäude, das von mehreren Parteien bewohnt werden soll, ein Muss. Erreichen lässt sich diese unter anderem durch eine clevere Anordnung von Balkonen und Terrassen.
Zudem sollten die einzelnen Wohnungen schalldicht isoliert und damit akustisch voneinander getrennt werden. Das steigert nicht nur die Privatsphäre, sondern beugt gleichzeitig Streitigkeiten wegen Ruhestörungen vor.
Auch Rückzugsmöglichkeiten im Garten sind wichtig, damit der Aufenthalt im Außenbereich nicht zwangsläufig mit dem Kontakt zu anderen Parteien einhergeht.
Ausstattung nach aktuellen Standards
Wer ein zukunftsfähiges Mehrparteienhaus bauen will, muss möglichst barrierefrei planen. Ein Aufzug in die Obergeschosse ist hierfür ebenso Voraussetzung wie Übergänge ohne Schwellen, Stufen und sonstige Hindernisse.
Auch Türen und Durchgänge müssen für barrierefreies Bauen bestimmte Standards erfüllen.
Briefkasten, Klingelschilder und Co. – Details mit großer Wirkung
Neben der Barrierefreiheit, einer modernen Klimatisierung und eines energieeffizienten Lichtmanagements spielen bei der Ausstattung von Mehrparteienhäusern auch zunächst unscheinbar wirkende Extras wie Briefkastenanlagen eine wichtige Rolle.
Es gehört zum Standard, dass Vermieter ihren Mietern je Wohneinheit ein Briefkastenmodul zur Verfügung stellen. Wer in seinem Mehrparteienhaus fünf Wohneinheiten vermieten will, braucht somit beispielsweise einen 5 Parteien Briefkasten, welcher der Briefkastennorm gerecht wird. Entsprechen die Kästen nicht der Norm, können Mieter Mietkürzungen von bis zu 0,5 % vornehmen. Bei einem Defekt sind es bis zu 1 %. Fehlen die Postkästen gänzlich, sind Mietminderungen von bis zu 3 % möglich.
Kauf -und Mietinteressenten achten beim Begutachten von Mehrparteienhäusern gern auf die Außenanlagen, Treppenhäuser und Klingelschilder. Wirken Vorgärten, Flure und Klingeltableaus gepflegt und ordentlich, hinterlässt das einen positiven Eindruck.
Hausordnung erarbeiten
In einem Mehrparteienhaus leben mehrere Parteien unter einem Dach. Damit alle möglichst reibungslos miteinander auskommen, sollte eine Hausordnung erarbeitet und allen zugänglich gemacht werden. Darin sind zentrale Regeln formuliert.
Der Deutsche Mieterbund stellt online eine Muster-Hausordnung zur Orientierung bereit.
Verwaltung organisieren
Ob Abrechnungen, Mietverträge, Garten- oder Wartungsarbeiten an der Haustechnik: Die Verwaltung und das Management eines Mehrparteienhauses sind mit reichlich Arbeit verbunden.
Bauherren, die dafür keine Zeit aufbringen können oder möchten, sollten sich bereits vor Einzug der Bewohner um eine zuverlässige Verwaltung kümmern.
Erst entscheiden, dann planen
Bevor Details ausgearbeitet werden, müssen Bauherren für sich klären, wie das Mehrparteienhaus konkret genutzt werden soll. Womöglich als reine Kapitalanlage zum Vermieten oder eher als Generationenhaus für die ganze Familie? Vielleicht aber auch ein Mix aus Wohneigentum und Kapitalanlage.
Abhängig vom Zweck des Objekts gilt es die ideale Planung vorzunehmen. Sollen mehrere miteinander verwandte Generationen unter einem Dach leben, sind in der Regel andere Faktoren entscheidend als bei einer eher anonymen Vermietung.