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Bauwasser – Das gilt es zu beachten, damit auf der Baustelle das Wasser fließt

Bauwasser - beantragen, anschließen und Kosten - Das gilt es zu beachten, damit auf der Baustelle das Wasser fließt - Bauwasseranschluss

Neben Baustrom gehört Bauwasser zu den wichtigsten Dingen, die beim Hausbau benötigt werden. Damit das Bauwasser aber gleich zum Baubeginn fließt, muss es rechtzeitig im Vorfeld beantragt werden. Spätestens wenn die Arbeiten auf der Baustelle beginnen, sollte der Bauwasseranschluss stehen.

Man benötigt ihn

  • für das Reinigen der Werkzeuge, Baustellenfahrzeuge oder auch für die Reinigung verschmutzter Gehwege durch die Bauarbeiten.
  • Aber auch zum Anmischen von Mörtel, Beton, Putz, Spachtelmasse oder Kleber.

Allgemeines zum Bauwasser

Für die Beantragung des Bauwassers ist, wie auch schon beim Baustrom, der Bauherr zuständig. Es gilt: Sobald die Baugenehmigung vorliegt, sollte das Bauwasser beantragt werden, um Verzögerungen zu verhindern. Denn in der Regel vergehen gut sechs Wochen, bis die Genehmigung erteilt wurde. In manchen Fällen muss man sogar noch länger darauf warten.

Für nähere Einzelheiten steht der regionale Wasserversorger zur Verfügung. Hier erfährt man unter anderem, wo das Bauwasser entnommen werden kann, und wie die eigene Baustelle am besten an ihr Wasser kommt.

Wichtig: Nur ein in Deutschland zugelassener Installateur darf das Bauwasser anschließen. Damit soll durch eine mögliche unsachgemäße Arbeitsweise eine Verunreinigung des örtlichen Trinkwassers verhindert werden. Außerdem weiß die Fachfirma auch, welchen Wasserhahn sie für das Bauwasser verwenden muss. Im Allgemeinen sind die Anforderungen an die Bauwasserversorgung im DVGW-Arbeitsblatt W 408 geregelt. Darin heißt es unter 5.5: „Grundsätzlich richtet sich die Art der Sicherungseinrichtung nach der maximal zu erwartenden Gefährdung.“ So dürfen beim Bauwasser nur Wasserhähne mit Sicherungseinrichtungen gemäß DIN EN 1717 nach Flüssigkeits-Kategorie 4 verwendet werden. Das sind alles Armaturen mit Rückflussverhinderer, der ein zurückfließen von verunreinigtem Wasser in das saubere Trinkwassersystem verhindert. Des Weiteren müssen in der Regel auch Systemtrenner verbaut werden.

Allein diese gesetzlichen Vorgaben belegen, wie wichtig es ist, das Bauwasser von einem erfahrenen Installateur anschließen zu lassen.

Wie gelangt das Bauwasser auf die Baustelle?

Für das Bauwasser wird in der Regel ein Standrohr mit eingebautem Wasserzähler vom regionalen Wasserversorger angemietet. Das Standrohr wird an die nächstgelegene Wasserstelle angeschlossen. Diese kann ein Hydrant sein, eine bestehende Wasserleitung auf dem Grundstück/ Nachbargrundstück oder es wird extra eine Wasseranlage an der Grundstücksgrenze errichtet. Von da gehts dann per Schlauch zur Baustelle.

Gut zu wissen: Generell wird für Arbeiten auf fremden Grundstücken per Gesetz immer die Einwilligung des Eigentümers benötigt. Die bloße Unterschrift des Bauträgers oder Installateurs genügt nicht. Das gilt auch für das Bauwasser des Nachbarn. Auch hier ist die Unterschrift des Grundstückeigentümers erforderlich.

Mit der Baufirma sollten folgende Fragen im Vorfeld abgestimmt werden:

  • Wo wird das Standrohr angeschlossen und wer ist für die Verlegung der Schläuche verantwortlich?
  • Welche Anschlüsse werden für das Standrohr benötigt? Es gibt 2 verschiedene Anschlussgrößen: für einen normalen Wasserhahn und sogenannte C-Anschlüsse für größere Verbraucher.
  • Wie wird das Standrohr sicher aufbewahrt und wer erhält Zugriff darauf?
  • Übernimmt die Baufirma die Kosten für den Wasserverbrauch?

Grundsätzlich sollte das Standrohr täglich abgebaut und sicher verwahrt werden. Mit Fertigstellung des Hauswasseranschlusses und der Installation des Wasserzählers kann das Standrohr zurückgegeben werden. Fallen die Bautätigkeiten in die Frostmonate muss das beauftragte Bauunternehmen einen Wasserzählerschacht zum Schutz vor Frost erstellen.

Welche Formulare werden für die Beantragung des Bauwassers benötigt?

Um Bauwasser anzumelden, müssen zahlreiche Formulare ausgefüllt werden. Dazu sind noch weitere Unterlagen bei der Antragstellung einzureichen. Welche das genau sind, hängt vom jeweiligen Versorgungsunternehmen ab.

Für den Bauwasseranschluss sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ein Auszug des Grundstücks aus dem Grundbuch als Eigentumsnachweis.
  • Grundrissplan, in der Regel im Maßstab 1:1000, der untersten Etage (Keller oder Erdgeschoss).
  • Auf dem Grundrissplan muss der Einbauort des späteren Wasserzählers eingezeichnet sein.
  • In manchen Fällen müssen die genauen Gebäudeabmessungen im Maßstab 1:1000 vorgelegt werden.
  • Hinweis und Zulassung auf den ausführenden Installateur, Installationsbetrieb. Die Zulassung muss dem Antrag beigelegt werden.

Standort des Bauwassers

Gelegentlich wird vor der Antragsgenehmigung ein Besichtigungstermin vor Ort benötigt. Dies ist dann der Fall, wenn mehrere Orte für den Anschluss infrage kommen.

Der mit dem Bauherrn abgestimmte Standort ist Teil des Antrags auf Bauwasser. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass eine nachträgliche Standortänderung nicht eigenmächtig erfolgen sollte. Ergibt sich während der Bauphase ein besserer Standort, sollte die Verlegung beim Wasserversorger beantragt werden.

Die Abwasser-Situation

Wie man sich denken kann, entstehen auf einer Baustelle durch die Verwendung des Bauwassers auch Abwässer. Hier stellt sich nun die Frage: Wohin damit? Hierzu gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen, sondern jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorschriften.

In den meisten Fällen muss gerade bei privaten Bauvorhaben das verschmutzte Bauwasser nicht in die Kanalisation abgeleitet werden. Es muss aber eine Verunreinigung des Grundwassers verhindert werden.

Was kostet das Bauwasser?

Die anfallenden Kosten für das Bauwasser variieren sehr stark. Nicht nur die Größe des Bauvorhabens, auch der Standort der Baustelle und die dafür zuständige Gemeinde spielen hierbei eine große Rolle. So werden in einigen Regionen nur 200 Euro fällig, während andernorts das Zehnfache berechnet wird. In der Regel ist aber das benötigte Standrohr im Preis inbegriffen, für das täglich rund 5 Euro Miete anfallen. Zudem werden in manchen Fällen noch bis zu 400 EUR Kaution für die Bauwasser-Anlage verlangt. Auch die Bauschläuche und eventuell benötigten Übergangsstücke sind nicht in den Kosten enthalten. Diese müssen vom Bauherrn oder dem beauftragten Installateur bereitgestellt werden.

Des Weiteren beeinflusst auch die Anschlussart die Bauwasserkosten. Besonders bei einer schwierigen Versorgungssituation, muss möglicherweise extra ein Bauwasserschacht errichtet werden. Damit verbunden sind unweigerlich höhere Kosten. Nicht selten können diese bis zu 1000 Euro betragen. Speziell wenn ein Bauwasserschacht benötigt wird, steigen die Kosten zusätzlich an. Denn diese werden in der Regel nur vermietet. Nach Ablauf der Mindestmiete werden in diesem Zusammenhang oft zusätzliche Kosten von rund 100 EUR monatlich verrechnet.

Aber auch der Wasserverbrauch selbst darf nicht außer Acht gelassen werden. Die Menge des verbrauchten Bauwassers kann mit oder ohne Wasserzähler bestimmt werden. Mit Wasserzähler wird ein Wasserpreis von 1 EUR bis 2 EUR pro m³ angesetzt. Bei der Abrechnung ohne Zähler orientieren sich die Kosten an der Art und Größe des Hauses und dem jeweiligen Bauvorhaben. Bei einem Einfamilienhaus werden meist 150 bis 300 Euro pauschal berechnet.

Zusammengefasst: Diese Kostenpunkte entstehen

Neben dem reinen Verbrauch müssen folgende Kosten eingeplant werden:

  • Miete für das Standrohr.
  • Miete für den Wasserzähler.
  • Kosten für den Anschluss durch den Installateur.
  • Kosten für den Abbau.

Bauwasser vom Nachbarn beziehen, um die Kosten zu senken

Das Bauwasser beim Nachbarn anschließen und später mit ihm die Wasserkosten abzurechnen ist rechtlich nicht möglich. Die geschlossenen Verträge mit den örtlichen Wasserversorgern verbieten jedem Kunden ausdrücklich, das Wasser aus dem eigenen Wasseranschluss an Dritte weiterzuverkaufen. Nur die Bewohner des jeweils angeschlossenen Hauses sind zur Nutzung des Wassers berechtigt.

Das Bauwasser kann daher nur nach einer vorherigen Genehmigung durch den Wasserversorger beim Nachbarn angeschlossen werden. In diesem Fall wird dann ein Bauwasserzähler an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eingebaut.

Wie viel Bauwasser wird in der Regel verbraucht?

Bei der herkömmlichen Stein-auf-Stein-Bauweise wird viel Mörtel oder Kleber benötigt, die beide mit viel Wasser zu einer verarbeitbaren Masse verrührt werden. Dazu kommen der Beton- oder Anhydrid-Estrich, die Betondecken und der Maschinengipsputz. Demnach werden etwa 10.000 bis 20.000 Liter bis zur Fertigstellung eines Hauses verbraucht.

Bei einem Fertighaus, das in Trockenbauweise errichtet wird, wird kein Wasser für die Errichtung verbraucht. Lediglich für den Estrich muss Wasser verwendet werden. Demnach fällt der Wasserverbrauch hier bis zu 90 % niedriger aus, als bei der Ziegelbauweise.

Wann kann das Bauwasser abgemeldet werden?

Sobald die Bauphase abgeschlossen ist und die Wasserleitungen im Haus verlegt wurden, muss der örtliche Wasserversorger informiert werden. Dieser installiert dann einen neuen Wasserzähler. Erst danach kann der Bauwasseranschluss abgemeldet werden.

Nachdem die Hausanschlüsse gelegt wurden und man Wasser im Neubau hat, kann der Bauwasseranschluss abgemeldet werden

Dafür muss die neue Zählernummer sowie der Zählerstand des Hauswasseranschlusses übermittelt werden. Erst dann wird das Bauwasser verbrauchsgerecht abgerechnet.

Zusammenfassung zum Bauwasser

Jeder Bauherr muss für die Versorgung seiner Baustelle mit Wasser einen Bauwasserantrag bei seinem örtlichen Wasserversorger stellen. Dabei sollte der Antrag bereits nach Eingang der Baugenehmigung gestellt werden, damit zum Baubeginn auch das Bauwasser fließt. Dieses wird entweder von einem Hydranten an der Straße oder einem bereits bestehenden Wasseranschluss auf dem Grundstück entnommen. Eine interne Absprache mit dem Nachbarn ist gesetzlich nicht erlaubt und bedarf einer Genehmigung des Versorgungsunternehmens.

Erst wenn im Neubau alle Wasserleitungen verlegt wurden, und ein eigener Wasserzähler installiert wurde, kann das Bauwasser wieder abgemeldet werden. Wurde beim Bauwasseranschluss ein Wasserzähler verbaut, wird bei der Abmeldung der Verbrauch abgelesen und verrechnet. Ansonsten erfolgt eine pauschale Abrechnung.

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Bauwasser beantragen und anschließen - So kommt Wasser auf die Baustelle - Bauwasser Kosten

Wir – ein junges Paar Anfang 30 aus Hamburg – hatten die Idee von der überteuerten Mietwohnung in Hamburg auf Eigentum umzusteigen. Auf unserem Blog schreiben wir seit dem über unsere Erfahrungen mit dem Hausbau und dem Leben im Einfamilienhaus mit Garten. Christian ist dabei eher für organisatorische Dinge und das "Grobe" verantwortlich, sowohl im Haus, als auch im Garten. Lene kümmert sich dabei um die Innenausstattung, Deko, Pflanzen und alles, was wir zum Wohlfühlen so brauchen :-)

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