Mit dem Beginn einer Baustelle – sei es zum Hausbau oder auch beim Straßenbau – ist eine Sache zwingend erforderlich: die Baustraße. Sie dient dazu, den Zugang zur Baustelle zu erleichtern und die Anlieferung von Materialien und Ausrüstung zu ermöglichen.
Baustraßen sind in der Regel temporär und werden nach Beendigung der Bauarbeiten wieder entfernt.
Sind Baustraßen gesetzlich vorgeschrieben?
Ob eine Baustraße gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt von den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes und der Region ab. In der Regel müssen Baustellenzufahrten aber die geltenden Sicherheits- und Bauvorschriften einhalten.
So müssen Baustraßen in Deutschland beispielsweise den Vorschriften des Straßen- und Wegerechts sowie der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Dies bedeutet unter anderem, dass sie für den Verkehr sicher und zugänglich sein müssen, sowie das Vorliegen einer Genehmigung des Straßenbauamtes und eine Anzeige beim Tiefbauamt.
In manchen Fällen kann auch eine Genehmigung von anderen Regulierungsbehörden wie der Umwelt- oder Naturschutzbehörde notwendig sein.
Es ist wichtig, dass man sich vor Beginn der Bauarbeiten über die geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Baustraßen informiert und diese einhält, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Auch bei Baustraßen gibt es Auflagen zu beachten
Je nach Gemeinde und Bundesland kann es zudem bestimmte Auflagen für eine Baustellenzufahrt geben.
Mögliche Vorgaben sind:
- Tägliche Straßenreinigung
- Das Abstellen und Lagern von Baumaterial ist verboten oder bedarf eines Antrags auf Sondernutzung.
- Rückbau der Baustellenstraßen muss schnellstmöglich erfolgen und schriftlich der Gemeinde zur Abnahme angezeigt werden.
- Sperrungen und Arbeiten auf der Baustelle, die Auswirkungen auf den Verkehr haben könnten, sind sofort bei der Straßenverkehrsbehörde zu melden.
Wann muss eine Baustraße errichtet werden?
Eine Baustellenstraße muss errichtet werden, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird, um den Zugang zur Baustelle zu ermöglichen und die Sicherheit der Arbeiter und des Verkehrs zu gewährleisten.
Wie wird die Zufahrt gesichert?
Sobald eine Baustellenzufahrt errichtet wird, muss an die Sicherung der Zufahrt gedacht werden. Nicht nur die Arbeiter auf der Baustelle müssen geschützt werden. Auch alle anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sind vor Unfällen zu schützen. Daher muss die Zufahrt unbedingt abgesichert werden.
Dies gelingt mit:
- Leitbaken
- Leistschwellen
- Leitborde
- Leitwände
- Verkehrsleitkegel
- Absperrgittern
- Bauzäunen
Stellt die Zufahrtsstraße zur Baustelle auch bei Dunkelheit eine Gefährdung für Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer dar, muss zusätzlich eine Warnbeleuchtung angebracht werden.
Der Bauherr haftet für alle Schäden
Werden durch schwere Baufahrzeuge Schäden bei der Zufahrt zur Baustelle auf öffentlichen Wegen verursacht, haftet der Bauherr. Daher ist es sinnvoll, vor Baubeginn den Zustand aller umliegenden Wege in Augenschein zu nehmen und mit Fotos zu dokumentieren.
Die Dokumentation sollte zudem während der gesamten Bauphase immer wieder aktualisiert werden. Damit lässt sich dann, bei Bedarf, zweifelsfrei nachweisen, ob etwaige Schäden bereits vor dem Bau existierten.
Wie muss eine Baustraße beschildert werden?
Die Zufahrt zu einer Baustelle wird durch das Verkehrsschild “Baustellenzufahrt 1006-33” gekennzeichnet. Wird die Errichtung der Baustraße an das beauftragte Bauunternehmen übertragen, muss sich dieses um die Beschilderung kümmern.
Wie breit muss eine Baustraße sein?
Damit eine Baustraße auch für große Baumaschinen breit genug ist, sollte die Zufahrtsbreite entsprechend geplant werden. So benötigt beispielsweise ein Lkw mit 2,55 Meter Breite (inkl. Außenspiegel), einen Kurvenradius von rund 4 Metern Breite.
Daher sollten Baustraßen bei einspurigem Richtungsverkehr 3 bis 3,5 Meter breit sein. Bei zweispurigem Richtungsverkehr hingegen 6 bis 6,5 Meter. Weiterhin sollte die Steigung möglichst nicht mehr als 10 % betragen.
Was sind die Kosten einer Baustellenzufahrt?
Die Kosten einer Baustellenzufahrt setzen sich aus den Antragskosten, den Kosten für die Errichtung der Zufahrt und der Beschilderung zusammen.
Außerdem ist entscheidend, wie die Straße errichtet wird. Am günstigsten ist die Straße, wenn sie lediglich aus verdichtungsfähigem Schotter besteht.
Kostenentscheidend sind also:
- Die Bauweise (leichte Befestigung oder starke Befestigung)
- Preise für den Schotter
- Preis zum Abtragen des Mutterbodens
- Die Bodenbeschaffenheit (Bodenklasse)
- Die Preisgestaltung des Unternehmens beim Einbau der Tragschicht
- Die Gesamtlänge und die Breite der Straße
Übersicht über mögliche anfallende Kosten
Nachfolgend eine grobe Übersicht der Kosten für die Baustraße:
- Genehmigung der Baustraße: 15 bis 20 Euro.
- Abtrag des Mutterbodens: 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter
- Befestigung mit Sand, und/oder Schotter: 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter
- Randbefestigung: 4 bis 6 Euro pro Quadratmeter
- Antrag auf Straßensperrung (zeitweilig): 100 und 150 Euro
- Rückbau der Zufahrt – je nach Aufwand
Da die Kosten einer Grundstückszufahrt vom benötigten Material und den örtlichen Gegebenheiten abhängen, sind die hier genannten Preise nur ein grober Richtwert. Generell kann aber die vollständige Neuanlage der Zufahrt zwischen 700 bis 1.000 Euro kosten.
Es gibt auch die Möglichkeit, mobile Baustraßen zu mieten.
Was kosten mobile Baustraßen?
Mobile Baustraßen bestehen aus einzeln verlegten Elementen. Die Tragfähigkeit kann bis zu 150 Tonnen betragen. Die Mietkosten belaufen sich, je nach Anbieter, Ausführung und Mietdauer zwischen 3 und 10 EUR pro Element und Tag. Ob sich das rechnet, hängt von der benötigten Stückzahl der Straßenelemente ab.
Hinzu kommen noch die Kosten für die Anlieferung und den Abtransport. Auch die Verlegearbeit muss extra bezahlt werden.
Welches Material kann für Baustraßen verwendet werden?
Baustraßen bestehen meist aus Bodenschutzplatten aus Stahl oder Beton. Oft wird für den Bau auch Betonrecyclingmaterial verwendet.
Eine Baustraße aus bloßem Schotter ist in der Regel nicht ausreichend, um die schweren Lkws zu tragen.
Fazit: Die Baustraße ist für eine Baustelle elementar
Die Baustraße ist nicht weniger wichtig wie Bauwasser oder Baustrom. Für deren Errichtung ist entweder der Bauherr oder aber das beauftragte Bauunternehmen verantwortlich. Wichtig ist die Beantragung und Errichtung vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten.
In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch die Dokumentation der Straßenzustände aller angrenzenden Wege und Zufahrten. Denn bei Schäden haftet der Bauherr oder das Bauunternehmen.
Grundsätzlich sollte beim Bau der Baustellenzufahrt nicht gespart werden. Eine unsachgemäße Zufahrt könnte den Bau sonst stark behindern oder gar verzögern. Die dadurch entstehenden Folgekosten sind höher als eine korrekt errichtete Baustraße.