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Baum fällen auf Privatgrundstück – Kosten, Genehmigung, Strafe

Baum fällen - Kosten, Zeitraum, Technik

Bäume im eigenen Garten sind für die meisten Gartenliebhaber unverzichtbar. Wachsen diese einem sprichwörtlich über das Dach, oder sind sie etwa von einem Pilz befallen, müssen sie eventuell gefällt werden.

Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Regelungen, je nach Bundesländern, etwa wann man Bäume fällen darf und ob das Baum fällen ohne Genehmigung möglich ist.

Baum fällen: Bis wann ist das möglich?

Jeder, der eine Baumfällung auf dem eigenen Grundstück vorhat, darf dies laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) tun, wenn dieser wirklich im eigenen Garten steht.

Allerdings gilt für Baumfällungen ein Zeitraum: die sogenannte Fällzeit. Diese ist identisch mit dem legalen Gehölzschnitt. Demnach dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September nach § 39 Absatz 5, Satz 2 BNatSchG keine Bäume gefällt werden. In dieser Zeit gilt eine Schon- und Ruhezeit für Wildtiere (Vögel) zur Fortpflanzung.

Außerhalb dieser Zeit darf jeder Bäume fällen – aber nur auf dem eigenen Grundstück und mit einer Genehmigung.

Ausnahmen von den Fällzeiten werden erteilt, wenn:

  • Gefahr auf Baumbruch besteht.
  • Gefahr für Leib und Leben besteht (Verkehrssicherheit, Wohngebäude etc.).
  • Der Baum eine ansteckende Krankheit (Pilzbefall) hat.
  • Ein Schädlingsbefall vorliegt.
  • Der Baum bereits abgestorben ist.
  • Eine ideale Grundstücksnutzung nicht mehr möglich ist.

Zur Bestätigung der Ausnahmen entsenden die Gemeinden in der Regel einen Gutachter für eine Vorortbesichtigung.

Übrigens: Nicht immer entscheidet die Gemeinde über die Erteilung der Ausnahme. Mitunter kann das auch die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde sein. Auskunft hierüber gibt die zuständige Gemeindeverwaltung.

Baum fällen: Genehmigung notwendig?

Wann man Bäume fällen darf, wird also vom BNatSchG geregelt. Ob hierfür eine Genehmigung notwendig ist, das bestimmen die Baumschutzsatzungen der verschiedenen Gemeinden der Bundesländer. Maßgebliches Kriterium ist hier vor allem der Stammumfang. Dabei gelten für Nadelbäume andere Maßzahlen als für Laubbäume.

In der Regel sind diese, mit einigen regionalen Ausnahmen:

  • Laubbäume mit einem Stammumfang zwischen 60 oder 80 cm
  • Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 100 cm
  • Obstbäume ab 150 cm Stammdicke

Bei mehrstämmigen Bäumen muss jeder Stamm einzeln gemessen werden. Ist nur einer größer, darf der Baum nur mit Genehmigung gefällt werden. Zudem gibt es Gemeinden, die bestimmte Arten unter einen besonderen Schutz stellen und hier eine Baumfällung nur in Ausnahmesituationen erlaubt. Daher muss jeder, der einen Baum auf dem Privatgrundstück fällen möchte, die Vorgaben seiner Gemeinde beachten und erfragen. Eine einheitliche Regelung pro Bundesland gibt es demnach nicht.

Ergänzend sei noch erwähnt, dass das Bäume fällen ohne Genehmigung erlaubt ist, wenn:

  • Es sich um Obstbäume auf dem eigenen Grundstück handelt.
  • Es Thujenhecken oder Ähnliches sind. Genehmigung sind in der Regel erst ab 5 Meter erforderlich.
  • Die Bäume klein und jung sind.

Weitere rechtliche Regelungen und Einschränkungen

Neben den bundes- und landesrechtlichen Verordnungen und Kommunalgesetzen gibt es weitere Vorgaben, die beim Thema Baum fällen beachtet werden müssen:

  • Bäume auf der Grundstücksgrenze gehören beiden Grundstückseigentümern. Demnach muss immer die Zustimmung des jeweiligen Nachbarn eingeholt werden.
  • Gleiches gilt bei Bäumen in Gemeinschaftsgärten.
  • Für Schrebergärten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde oder die Vereinssatzung.   

Bäume fällen ohne Genehmigung: Ab wann drohen Bußgelder?

Wegen der Ausnahmen sind einige Gartenbesitzer überrascht, wenn sie für das Bäume fällen auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung eine Strafe zahlen müssen.

In der Regel ist das immer dann der Fall, wenn die Fällung außerhalb der zulässigen Fällzeiten stattfand, es sich um einen schützenswerten Baum laut Gemeindesatzung handelte oder der Stammumfang im Bereich der Genehmigungspflicht lag. 

Baum fällen: Strafen nach Bundesländern

Je nach Bundesland können Strafen zwischen 50 Euro und 100.000 Euro erhoben werden.

Bundesland Ein Baum Mehrere Bäume
Baden-Württemberg Keine Angabe Keine Angabe
Bayern 50 – 5.000 € /
Berlin Keine Angabe Keine Angabe
Brandenburg 50 – 10.000 € /
Bremen 50 € – 5.000 € 200 € – 20.000 € außerhalb der Fällzeiten
Hamburg 50 € – 50.000 € 50 € – 50.000 €
Hessen Keine Angabe Keine Angabe
Mecklenburg-Vorpommern 50 € – 5.000 € 75 € – 100.000 €
Niedersachsen 100 € – 12.500 € 1.250 € – 50.000 €
Nordrhein-Westfalen 40 € – 7.500 € 750 € – 12.500 €
Rheinland-Pfalz Keine Angabe Keine Angabe
Saarland 50 € – 7.500 € 1.000 € – 10.000 €
Sachsen 50 € – 5.000 € 250 € – 15.000 €
Sachsen-Anhalt Keine Angabe Keine Angabe
Schleswig-Holstein Keine Angabe Keine Angabe
Thüringen / 500 € – 25.000 €

Wie wird ein Baum gefällt?

Zum Fällen eines Baumes wird in der Regel eine Motorsäge benötigt. Diese darf auf dem eigenen Grundstück jeder bedienen. Nur wer außerhalb des Privatgeländes eine Baumfällung vornehmen möchte, benötigt hierfür einen Kettensägeschein.

Jedoch bedarf es etwas an Erfahrung, nicht nur beim Führen der motorbetriebenen Säge, sondern auch beim Fällen des Baumes. So muss manch richtig großes Exemplar teilweise sogar stückweise von oben nach unten abgesägt werden.

Daher gilt: Jeder ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung sollte die Arbeit in die Hände eines Experten legen.

Baum fällen: die Technik

So geht man vor:

  1. Vor jeder Baumfällung steht eine Baumansprache. Dabei werden der Wuchs, die Standfestigkeit, die Gewichtsverteilung und die Vitalität des Baums beurteilt. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Fallrichtung des Baums bestimmt. Diese kann über eine Markierung an der Motorsäge genau angepeilt werden.
  2. Sobald die Fallrichtung bestimmt wurde, müssen die Fallkerben geschlagen werden. Neben Übung ist hier ein gutes Augenmaß von Vorteil, da die benötigten Schnitte (Sohlen- und Dachschnitt) genau aufeinandertreffen müssen. Ist das nicht der Fall, verändert der Baum beim Umstürzen möglicherweise die Fallrichtung.
  3. Zunächst wird der Sohlenschnitt gesetzt. Er sollte möglichst waagerecht sein und maximal ein Drittel des Stamms durchschneiden.
  4. Der Dachschnitt wird in einem Winkel von 45 bis 55 Grad zum Sohlenschnitt gesetzt.
  5. Anschließend werden auf den Seiten der späteren Bruchstelle mit senkrechten, manchmal auch waagrechten Schnitten, die Baumrinde und abzweigende Wurzeln entfernt.
  6. Nun werden auf beiden Seiten über der Fallkerbsohle für einen präzisen Fällschnitt die 25 bis 35 Millimeter breite Bruchleiste markiert.
  7. Der Fällschnitt wird waagerecht in mehreren Schritten durch den Stamm geführt, bis die äußere Kante der Bruchleiste auf beiden Stammseiten erreicht ist.
  8. Danach wird ein Fällkeil in den Schnitt getrieben, damit er offenbleibt. Gleichzeitig gibt der Keil die Fallrichtung mit vor.
  9. Anschließend wird der Fällschnitt fortgesetzt.
  10. Sobald sich der Baum neigt, warnt ein Ruf „Baum fällt“ alle Anwesenden.
  11. Im letzten Schritt werden der Baumstumpf und das Wurzelwerk entfernt.

Sicherheit beim Baumfällen

Wer einen Baum fällt, muss auf seine eigene Sicherheit achten und:

  • Eine Arbeitshose, idealerweise eine mit Schnittschutz tragen.
  • Feste Schuhe mit Stahlkappe und Sohle sind Pflicht.
  • Ebenso eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe
  • Zusätzlich dazu muss ein Schutzhelm samt Gehörschutz getragen werden.

Wichtig: Ohne Erfahrung sollte niemand einen Baum fällen. Dies ist dann die Aufgabe von Experten.

Baum Fällen: diese Kosten entstehen

Die Kosten für eine Baumfällung hängen immer vom Einzelfall ab. Das sind die Größe und der Umfang des Baumes, die Geländebeschaffenheit, ob bestimmte Fälltechniken erforderlich sind, oder aber auch die Preisgestaltung des beauftragten Unternehmens.

Grundsätzlich kann ein Baum fällen 800 Euro bis 1.300 Euro pro Baum kosten. Diese Kosten setzen sich zusammen aus:

  • 25 Euro bis 100 Euro für die Fällgenehmigung der Gemeinde.
  • Rund 400 Euro bis 800 Euro für das Zersägen der Äste und des Stammes. Die Kosten pro Meter Baumfällung sind dabei: 11 Euro bis 25 Euro pro Meter Höhe ohne einbehalt des Brennholzes. 25 Euro bis 50 Euro Baumfällung Kosten pro Meter, wenn das Brennholz für den Privatgebrauch behalten wird.
  • 200 Euro bis 400 Euro für die Beseitigung des Baumstumpfes samt Wurzeln.
  • 100 Euro bis 170 Euro zur Grünschnittentsorgung.

Zusätzliche Gebühren können sein:

  • Eine Straßensperrung
  • Miete für eine Hebebühne
  • Miete für Kettensäge und Benzin

Wer darf Bäume fällen?

Das Fällen von Bäumen kann auf einem Privatgrundstück der Eigentümer selbst vornehmen. Doch je nach Größe und Standort des Baumes und den örtlichen Bestimmungen kann es Einschränkungen geben. So ist oftmals eine Genehmigung erforderlich, insbesondere wenn der Baum eine bestimmte Größe oder ein bestimmtes Alter erreicht hat oder wenn er unter Naturschutz steht.

Welche Bestimmungen genau gelten, das darf jede Gemeinde, unter Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes, selbst bestimmen. So gibt es beispielsweise Gemeinde, in denen Eschen nur mit einer Genehmigung gefällt werden dürfen, in umliegenden Nachbargemeinden kann es aber bereits wieder anders aussehen. Daher kann keine Übersicht über die genauen Gesetzesvorgaben, eine Baumfällung betreffend, gegeben werden.

Generell ist das Fällen außerhalb der Fällzeiten, 1. März bis 31. September, mit Ausnahmen, untersagt.

Wir – ein junges Paar Anfang 30 aus Hamburg – hatten die Idee von der überteuerten Mietwohnung in Hamburg auf Eigentum umzusteigen. Auf unserem Blog schreiben wir seit dem über unsere Erfahrungen mit dem Hausbau und dem Leben im Einfamilienhaus mit Garten. Christian ist dabei eher für organisatorische Dinge und das "Grobe" verantwortlich, sowohl im Haus, als auch im Garten. Lene kümmert sich dabei um die Innenausstattung, Deko, Pflanzen und alles, was wir zum Wohlfühlen so brauchen :-)

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